Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.07.2025
Löschungsankündigung
11.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
11.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
17.05.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
27.04.2023
Entscheidungen im Verfahren
27.04.2023
Entscheidungen im Verfahren
29.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
30.11.2021
Termine
01.03.2017
Eröffnungen
18.11.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 08.07.2014 bis zum 31.12.2014
01.09.2014
Neueintragungen