Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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25.03.2026
Sonstiges
20.06.2023
Entscheidungen im Verfahren
07.10.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020
07.10.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021
04.10.2022
Eröffnungen
13.09.2022
Sicherungsmaßnahmen
10.08.2022
Sicherungsmaßnahmen
23.03.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019
23.09.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2017 bis zum 30.06.2018
29.06.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2016 bis zum 30.06.2017
07.07.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2015 bis zum 30.06.2016
06.07.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2015
01.09.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2015
24.06.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2013 bis zum 30.06.2014
07.10.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2013 bis zum 30.06.2014
28.10.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2012 bis zum 30.06.2013
27.08.2014
Neueintragungen