Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
22.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
30.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
16.12.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
09.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
09.12.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
09.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
03.02.2022
Entscheidungen im Verfahren
04.02.2020
Termine
13.06.2016
Sonstiges
29.12.2015
Eröffnungen
23.09.2015
Sicherungsmaßnahmen
22.08.2014
Neueintragungen