Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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04.05.2020
Termine
28.04.2020
Termine
07.11.2019
Termine
26.09.2019
Termine
12.06.2017
Entscheidungen im Verfahren
27.03.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
28.02.2017
Sicherungsmaßnahmen
30.05.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
25.06.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 12.08.2014 bis zum 31.12.2014
21.08.2014
Neueintragungen