Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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31.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
07.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
17.03.2025
Sonstiges
09.01.2025
Sonstiges
24.10.2022
Sonstiges
13.06.2019
Sonstiges
09.04.2019
Eröffnungen
12.03.2019
Sicherungsmaßnahmen
25.05.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
03.07.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
25.10.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 19.05.2014 bis zum 31.12.2014
15.08.2014
Neueintragungen