Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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09.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
27.03.2025
Sonstiges
27.03.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
10.12.2024
Sonstiges
10.12.2024
Sonstiges
14.12.2021
Löschungen von Amts wegen
29.07.2020
Entscheidungen im Verfahren
22.06.2020
Sonstiges
12.03.2020
Eröffnungen
24.01.2020
Sicherungsmaßnahmen
03.05.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
03.05.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
28.05.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
28.05.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
25.04.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
10.02.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 25.07.2014 bis zum 31.12.2014
13.09.2014
Berichtigungen
13.08.2014
Neueintragungen