Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
28.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
18.09.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
18.10.2022
Sonstiges
07.06.2021
Eröffnungen
10.03.2021
Sicherungsmaßnahmen
22.09.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
16.07.2015
Berichtigungen
05.08.2014
Neueintragungen