Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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09.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
19.10.2022
Sonstiges
25.01.2022
Sonstiges
21.07.2020
Sonstiges
16.07.2020
Sonstiges
26.09.2019
Eröffnungen
21.02.2019
Sicherungsmaßnahmen
30.06.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 30.07.2014 bis zum 31.12.2014
30.07.2014
Neueintragungen