Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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19.05.2026
Entscheidungen im Verfahren
17.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
25.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
16.01.2025
Sonstiges
13.03.2024
Sonstiges
08.03.2024
Sonstiges
29.06.2017
Termine
14.03.2016
Eröffnungen
28.01.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 02.07.2014 bis zum 31.12.2014
28.01.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 02.07.2014 bis zum 31.12.2014
18.07.2014
Neueintragungen