Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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15.11.2024
Sonstiges
08.04.2020
Sonstiges
05.11.2019
Entscheidungen im Verfahren
01.11.2019
Sonstiges
17.10.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.08.2017 bis zum 31.12.2017
06.08.2019
Termine
02.08.2019
Termine
10.08.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.07.2017
22.03.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
02.08.2017
Eröffnungen
16.03.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
02.03.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 03.06.2014 bis zum 31.12.2014
15.07.2014
Neueintragungen