Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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31.07.2025
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
28.09.2022
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
28.09.2022
Entscheidungen im Verfahren
19.08.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
28.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
10.06.2022
Sonstiges
24.03.2021
Termine
28.10.2020
Sonstiges
09.06.2020
Eröffnungen
09.06.2020
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
11.07.2014
Neueintragungen