Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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31.03.2025
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
10.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
27.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
05.06.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
05.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
03.05.2024
Entscheidungen im Verfahren
28.04.2023
Entscheidungen im Verfahren
18.09.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
20.04.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
08.07.2014
Neueintragungen