Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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18.06.2026
Entscheidungen im Verfahren
11.06.2026
Entscheidungen im Verfahren
14.01.2026
Sonstiges
03.07.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
03.07.2025
Sonstiges
26.06.2025
Sonstiges
07.04.2025
Sonstiges
07.04.2025
Sonstiges
05.10.2023
Entscheidungen im Verfahren
07.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
07.12.2022
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26.01.2021
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29.09.2020
Termine
13.01.2020
Entscheidungen im Verfahren
19.01.2018
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27.12.2017
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19.09.2017
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01.12.2015
Eröffnungen
27.11.2015
Sicherungsmaßnahmen
08.07.2014
Neueintragungen