Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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09.04.2026
Löschungsankündigung
27.01.2026
Entscheidungen im Verfahren
05.01.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
05.01.2024
Sonstiges
05.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
17.05.2023
Sonstiges
07.03.2023
Sonstiges
16.01.2020
Entscheidungen im Verfahren
04.11.2019
Eröffnungen
21.08.2019
Sicherungsmaßnahmen
03.05.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
03.05.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
03.05.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
13.10.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
13.10.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
13.10.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
20.12.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
20.12.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
20.12.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
28.01.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 22.05.2014 bis zum 31.12.2014
28.01.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 22.05.2014 bis zum 31.12.2014
28.01.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 22.05.2014 bis zum 31.12.2014
02.07.2014
Neueintragungen