Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
23.03.2023
Entscheidungen im Verfahren
23.03.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
17.03.2023
Entscheidungen im Verfahren
06.02.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
06.02.2023
Entscheidungen im Verfahren
02.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
13.12.2018
Sonstiges
20.04.2016
Eröffnungen
29.01.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
26.06.2014
Neueintragungen