Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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16.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
15.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
15.08.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
15.08.2024
Sonstiges
09.04.2024
Sonstiges
06.02.2024
Sonstiges
09.08.2021
Entscheidungen im Verfahren
29.03.2021
Eröffnungen
21.07.2020
Entscheidungen im Verfahren
13.07.2020
Sicherungsmaßnahmen
11.05.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
28.09.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 16.05.2014 bis zum 31.12.2014
24.06.2014
Neueintragungen