Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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04.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
26.09.2024
Entscheidungen im Verfahren
17.04.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
02.04.2024
Entscheidungen im Verfahren
02.04.2024
Entscheidungen im Verfahren
26.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
27.02.2018
Entscheidungen im Verfahren
29.08.2017
Sonstiges
06.07.2017
Sicherungsmaßnahmen
13.02.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
10.02.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 03.07.2013 bis zum 31.12.2013
09.02.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
05.12.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
03.12.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
13.01.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 03.07.2013 bis zum 31.12.2013
25.07.2013
Neueintragungen