Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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14.02.2026
Sonstiges
14.02.2026
Entscheidungen im Verfahren
14.02.2026
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
02.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
26.09.2024
Entscheidungen im Verfahren
26.07.2023
Entscheidungen im Verfahren
16.01.2023
Entscheidungen im Verfahren
17.04.2020
Eröffnungen
03.02.2020
Sicherungsmaßnahmen
18.08.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
06.04.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 24.04.2014 bis zum 31.12.2014
04.06.2014
Neueintragungen