Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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19.05.2026
Entscheidungen im Verfahren
06.05.2026
Entscheidungen im Verfahren
13.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
13.06.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
13.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
30.03.2023
Entscheidungen im Verfahren
15.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
16.11.2021
Entscheidungen im Verfahren
09.09.2019
Entscheidungen im Verfahren
24.06.2019
Eröffnungen
29.04.2019
Sicherungsmaßnahmen
12.05.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
07.10.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2014 bis zum 31.12.2014
24.08.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2014 bis zum 31.12.2014
06.01.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 26.05.2014 bis zum 31.12.2014
26.05.2014
Neueintragungen