Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.03.2026
Löschungsankündigung
27.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
12.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
17.04.2025
Sonstiges
17.04.2025
Sonstiges
30.03.2017
Termine
28.11.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
28.11.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
06.04.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 11.03.2014 bis zum 31.12.2014
06.04.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 11.03.2014 bis zum 31.12.2014
13.05.2014
Neueintragungen