Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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07.03.2024
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
07.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
10.08.2023
Entscheidungen im Verfahren
10.08.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
10.08.2023
Entscheidungen im Verfahren
30.05.2022
Entscheidungen im Verfahren
23.11.2020
Sonstiges
19.09.2019
Eröffnungen
11.09.2019
Eröffnungen
03.09.2019
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
03.09.2019
Eröffnungen
06.05.2014
Neueintragungen