Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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21.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
17.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
17.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
17.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
07.01.2021
Termine
15.10.2019
Sonstiges
07.10.2019
Eröffnungen
30.08.2019
Sicherungsmaßnahmen
15.04.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
05.02.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
22.12.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
14.01.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 15.04.2014 bis zum 31.12.2014
29.04.2014
Neueintragungen