Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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31.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
02.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
02.01.2025
Sonstiges
02.01.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
05.08.2024
Sonstiges
04.06.2024
Sonstiges
17.12.2020
Eröffnungen
13.08.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
12.02.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
23.03.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
22.04.2014
Neueintragungen