Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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01.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
23.09.2021
Entscheidungen im Verfahren
08.04.2020
Entscheidungen im Verfahren
07.04.2020
Eröffnungen
25.03.2020
Sicherungsmaßnahmen
10.03.2020
Sicherungsmaßnahmen
22.01.2020
Entscheidungen im Verfahren
13.05.2019
Sicherungsmaßnahmen
29.04.2019
Sicherungsmaßnahmen
22.02.2017
Sicherungsmaßnahmen
15.02.2017
Sicherungsmaßnahmen
24.11.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
01.03.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
08.04.2014
Neueintragungen