Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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30.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
30.04.2026
Sonstiges
30.04.2026
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
11.05.2023
Sonstiges
07.07.2020
Entscheidungen im Verfahren
25.06.2020
Sonstiges
25.06.2020
Entscheidungen im Verfahren
24.03.2020
Sonstiges
10.04.2017
Eröffnungen
01.03.2017
Sicherungsmaßnahmen
25.10.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 02.04.2014 bis zum 31.12.2014
25.10.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 02.04.2014 bis zum 31.12.2014
07.04.2014
Neueintragungen