Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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09.01.2026
Entscheidungen im Verfahren
10.10.2024
Sonstiges
08.10.2024
Sonstiges
08.10.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
08.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
24.06.2024
Sonstiges
09.03.2023
Entscheidungen im Verfahren
05.10.2022
Sonstiges
13.01.2022
Sonstiges
09.06.2020
Eröffnungen
02.04.2020
Sicherungsmaßnahmen
22.05.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.02.2017 bis zum 31.01.2018
22.05.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.02.2017 bis zum 31.01.2018
13.06.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.02.2016 bis zum 31.01.2017
13.06.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.02.2016 bis zum 31.01.2017
10.05.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.02.2015 bis zum 31.01.2016
10.05.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.02.2015 bis zum 31.01.2016
13.10.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 05.02.2014 bis zum 31.01.2015
13.10.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 05.02.2014 bis zum 31.01.2015
04.04.2014
Neueintragungen