Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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25.10.2022
Entscheidungen im Verfahren
27.09.2022
Entscheidungen im Verfahren
02.03.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
21.02.2022
Entscheidungen im Verfahren
21.02.2022
Termine
27.01.2022
Sonstiges
19.11.2021
Termine
28.06.2017
Entscheidungen im Verfahren
01.06.2017
Eröffnungen
11.04.2017
Sicherungsmaßnahmen
21.03.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
23.08.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2014 bis zum 31.12.2014
28.03.2014
Neueintragungen