Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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11.06.2026
Entscheidungen im Verfahren
12.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
01.04.2025
Sonstiges
01.04.2025
Sonstiges
01.04.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
10.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
25.01.2023
Entscheidungen im Verfahren
08.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
06.08.2018
Sicherungsmaßnahmen
03.08.2018
Sicherungsmaßnahmen
26.01.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
16.02.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
09.08.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 13.02.2014 bis zum 31.12.2014
27.03.2014
Neueintragungen