Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
24.01.2025
Löschungsankündigung
27.09.2022
Entscheidungen im Verfahren
19.05.2022
Termine
19.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
05.04.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
05.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
05.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
29.10.2020
Termine
28.01.2020
Sicherungsmaßnahmen
04.05.2017
Termine
04.04.2017
Termine
29.03.2017
Eröffnungen
27.12.2016
Sicherungsmaßnahmen
14.12.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
19.03.2014
Neueintragungen