Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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06.11.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
23.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
23.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
23.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
07.03.2024
Sonstiges
24.11.2021
Entscheidungen im Verfahren
24.05.2020
Termine
21.11.2019
Eröffnungen
21.10.2019
Sicherungsmaßnahmen
13.03.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
19.03.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
17.10.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
08.10.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
05.03.2014
Neueintragungen