Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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09.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
09.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
02.04.2024
Sonstiges
13.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
24.07.2020
Entscheidungen im Verfahren
24.07.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
24.07.2020
Termine
03.06.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
03.06.2020
Entscheidungen im Verfahren
03.06.2020
Termine
07.01.2015
Eröffnungen
08.08.2014
Sicherungsmaßnahmen
04.03.2014
Neueintragungen