Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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02.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
05.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
07.02.2022
Sonstiges
15.11.2017
Entscheidungen im Verfahren
26.09.2017
Sonstiges
04.09.2017
Eröffnungen
14.03.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
18.02.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 27.01.2014 bis zum 31.12.2014
27.02.2014
Neueintragungen