Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
05.04.2022
Eröffnungen
04.03.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2016 bis zum 30.04.2017
09.04.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2016 bis zum 30.04.2017
31.08.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2015 bis zum 30.04.2016
21.03.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 30.04.2015
07.12.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
14.04.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
15.04.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
25.02.2014
Neueintragungen