Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
13.03.2026
Entscheidungen im Verfahren
21.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
22.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
22.11.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
21.06.2023
Entscheidungen im Verfahren
05.03.2021
Termine
07.07.2020
Entscheidungen im Verfahren
24.06.2020
Termine
06.11.2018
Eröffnungen
28.08.2018
Sicherungsmaßnahmen
29.03.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
01.06.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
09.07.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 24.02.2014 bis zum 31.12.2014
09.07.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 24.02.2014 bis zum 31.12.2014
24.02.2014
Neueintragungen