Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.11.2022
Löschungsankündigung
24.06.2022
Veränderungen
21.06.2022
Entscheidungen im Verfahren
12.05.2022
Entscheidungen im Verfahren
14.12.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
06.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
06.12.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
30.04.2021
Termine
20.11.2018
Termine
11.01.2018
Veränderungen
28.12.2017
Eröffnungen
27.10.2017
Sicherungsmaßnahmen
05.10.2017
Sicherungsmaßnahmen
17.11.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
24.02.2016
Veränderungen
17.02.2014
Veränderungen
10.02.2014
Neueintragungen