Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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08.10.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
07.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
07.08.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
10.10.2023
Entscheidungen im Verfahren
08.11.2022
Entscheidungen im Verfahren
25.01.2021
Termine
24.11.2020
Entscheidungen im Verfahren
13.10.2020
Termine
07.03.2019
Sonstiges
01.02.2019
Eröffnungen
29.10.2018
Sicherungsmaßnahmen
19.01.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
07.03.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
07.03.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
07.03.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 19.12.2013 bis zum 31.12.2013
30.01.2014
Neueintragungen