Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.09.2021
Löschungsankündigungen
10.06.2021
Entscheidungen im Verfahren
22.10.2020
Entscheidungen im Verfahren
22.10.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
22.10.2020
Termine
04.09.2020
Termine
16.02.2017
Eröffnungen
15.08.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
29.01.2014
Neueintragungen