Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.04.2025
Sonstiges
16.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
01.12.2023
Sonstiges
15.06.2020
Entscheidungen im Verfahren
02.03.2020
Sonstiges
14.02.2020
Termine
06.12.2019
Entscheidungen im Verfahren
08.11.2019
Sonstiges
01.08.2019
Eröffnungen
14.05.2019
Sicherungsmaßnahmen
31.07.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
29.03.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
21.03.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
12.01.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 05.02.2014 bis zum 31.12.2014
29.01.2014
Neueintragungen