Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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20.06.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
20.06.2025
Sonstiges
27.03.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
14.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
14.03.2025
Sonstiges
22.02.2019
Sonstiges
22.02.2019
Eröffnungen
10.07.2017
Entscheidungen im Verfahren
09.02.2017
Eröffnungen
20.03.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 20.11.2013 bis zum 31.12.2013
23.01.2014
Neueintragungen