Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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25.03.2026
Löschungsankündigung
20.01.2026
Entscheidungen im Verfahren
08.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
08.04.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
08.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
20.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
15.05.2019
Entscheidungen im Verfahren
03.01.2018
Eröffnungen
18.10.2017
Sicherungsmaßnahmen
28.09.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
28.09.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
28.09.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
09.10.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 03.02.2014 bis zum 31.12.2014
09.10.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 03.02.2014 bis zum 31.12.2014
09.10.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 03.02.2014 bis zum 31.12.2014
20.01.2014
Neueintragungen