Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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14.01.2026
Sonstiges
16.01.2025
Sonstiges
06.05.2021
Termine
11.11.2020
Entscheidungen im Verfahren
03.06.2020
Entscheidungen im Verfahren
09.07.2019
Eröffnungen
09.07.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2017 bis zum 30.06.2018
03.07.2019
Eröffnungen
18.04.2019
Sicherungsmaßnahmen
27.06.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2016 bis zum 30.06.2017
24.07.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2015 bis zum 30.06.2016
29.07.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2015
10.02.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2014 bis zum 30.06.2014
16.01.2014
Neueintragungen