Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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24.07.2025
Sonstiges
24.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
02.05.2017
Eröffnungen
07.03.2017
Sicherungsmaßnahmen
23.02.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2015
02.02.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 30.06.2014
19.01.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 10.07.2013 bis zum 31.12.2013
13.01.2014
Neueintragungen