Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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27.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
27.06.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
27.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
15.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
14.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
07.01.2020
Entscheidungen im Verfahren
30.12.2019
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
30.12.2019
Eröffnungen
05.09.2019
Entscheidungen im Verfahren
15.07.2019
Entscheidungen im Verfahren
05.07.2019
Entscheidungen im Verfahren
23.05.2019
Entscheidungen im Verfahren
01.02.2019
Eröffnungen
29.11.2018
Sicherungsmaßnahmen
20.11.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
13.05.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
13.01.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.12.2013 bis zum 31.12.2013
27.12.2013
Neueintragungen