Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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23.03.2022
Löschungsankündigungen
23.03.2022
Veränderungen
13.01.2022
Entscheidungen im Verfahren
06.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
11.07.2019
Termine
24.04.2018
Termine
09.08.2017
Termine
31.10.2016
Termine
05.07.2016
Sonstiges
30.06.2016
Entscheidungen im Verfahren
22.06.2016
Veränderungen
07.06.2016
Eröffnungen
27.04.2016
Sicherungsmaßnahmen
15.04.2016
Veränderungen
03.02.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
27.05.2015
Veränderungen
13.01.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 20.11.2013 bis zum 31.12.2013
19.11.2014
Veränderungen
30.04.2014
Veränderungen
09.01.2014
Neueintragungen