Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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21.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
19.06.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
18.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
24.05.2023
Entscheidungen im Verfahren
13.04.2023
Entscheidungen im Verfahren
13.04.2023
Entscheidungen im Verfahren
16.01.2023
Entscheidungen im Verfahren
28.01.2019
Sonstiges
19.12.2018
Termine
14.12.2018
Eröffnungen
13.08.2018
Sicherungsmaßnahmen
09.06.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
09.06.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
09.06.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 10.10.2013 bis zum 31.12.2013
30.11.2013
Neueintragungen