Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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25.05.2022
Löschungsankündigungen
05.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
16.11.2021
Sonstiges
16.11.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
03.11.2021
Entscheidungen im Verfahren
01.08.2019
Termine
18.05.2018
Termine
03.08.2016
Termine
04.05.2015
Eröffnungen
19.02.2015
Sicherungsmaßnahmen
26.11.2013
Neueintragungen