Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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05.05.2026
Entscheidungen im Verfahren
13.01.2026
Entscheidungen im Verfahren
19.10.2020
Termine
30.08.2019
Eröffnungen
08.04.2019
Sicherungsmaßnahmen
12.09.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.11.2013 bis zum 31.12.2013
12.09.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.11.2013 bis zum 31.12.2013
23.04.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
23.04.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
16.02.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 25.11.2013 bis zum 31.12.2013
25.11.2013
Neueintragungen