Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.05.2026
Löschungsankündigung
30.03.2026
Entscheidungen im Verfahren
19.03.2025
Sonstiges
19.03.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
19.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
12.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
10.03.2025
Sonstiges
20.05.2021
Termine
02.03.2021
Sonstiges
25.02.2016
Eröffnungen
19.02.2016
Sicherungsmaßnahmen
08.12.2015
Sicherungsmaßnahmen
27.08.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
13.02.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 15.10.2013 bis zum 31.12.2013
21.11.2013
Neueintragungen