Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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26.09.2024
Entscheidungen im Verfahren
06.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
06.03.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
09.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
09.01.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
04.09.2023
Entscheidungen im Verfahren
04.04.2018
Termine
22.04.2015
Eröffnungen
26.06.2014
Sicherungsmaßnahmen
23.05.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 04.08.2010 bis zum 31.12.2010
20.02.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
14.11.2013
Neueintragungen
19.02.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011