Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
27.06.2025
Sonstiges
27.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
17.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
12.06.2023
Sonstiges
09.06.2016
Sonstiges
11.02.2016
Entscheidungen im Verfahren
10.09.2015
Entscheidungen im Verfahren
03.08.2015
Eröffnungen
16.06.2015
Sicherungsmaßnahmen
02.05.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 23.09.2013 bis zum 31.12.2013
14.11.2013
Neueintragungen